Bischof Joseph Schubert

Dr. Joseph (Josif) Schubert wurde als Angehöriger der deutschen Minderheit am 24.06.1890 in Bukarest geboren. Nach dem Besuch des Gymnasiums im schweizerischen Engelberg studierte er in Innsbruck Philosophie und Theologie, wo er am 15.07.1916 durch Sigismund Waitz, den Titularbischof von Cibira und späteren Fürsterzbischof von Salzburg, auch die Priesterweihe empfing. Zuerst als Seelsorger in Luzern tätig, kehrte Schubert 1918 nach Bukarest zurück, um auch dort als Kaplan eingesetzt zu werden.

1949 wurde Alexandru Cisar, der 1954 im Gefängnis starb, inhaftiert, so dass er sein Amt als Erzbischof von Bukarest nicht mehr ausüben konnte. Nachdem Dr. Anton Durcovici, der Bischof von Iasi, das Erzbistum vorübergehend als Apostolischer Administrator verwaltet hatte, folgte ihm Joseph Schubert am 26.06.1949 nach. Der Hl. Stuhl ernannte ihn zum ersten Titularbischof der 1933 errichteten Titeldiözese von Ceramussa in Numidien, und am 30.06.1950 erteilte Gerald Patrick O’Hara, Bischof von Savannah-Atlanta (USA) und Regens der vakanten Apostolischen Nuntiatur in Rumänien, ihm in der Kapelle der Nuntiatur zu Bukarest heimlich die Bischofsweihe. Er war der achte und letzte Bischof, der von O’Hara konsekriert werden konnte; nachdem diese Weihetätigkeit kurz darauf bekannt wurde, wies die kommunistische Regierung den amerikanischen Bischof aus.

Schon am 17.02.1951 wurde Bischof Schubert auf dem Höhepunkt der stalinistischen Verfolgungen inhaftiert und erst am 04.08.1964 wieder haftentlassen; Hieronymus Menges (1910 – 2002) vertrat ihn in Bukarest als Ordinarius substitutus und Apostolischer Sonderdelegat, ehe auch er 1952 verhaftet wurde. Joseph Schubert wurde 1964 in das Kloster der Englischen Fräulein von Timisul do Sus (Obertömösch) verbannt, ohne seine bischöflichen oder priesterlichen Funktionen wieder aufnehmen zu dürfen. 1969 setzte der Hl. Stuhl im Rahmen seiner neuen Ostpolitik durch, dass Mons. Schubert ausreisen durfte.

Zur Ausreise des bereits todkranken Bischofs kam es durch Initiative des Züricher Vikars Peter Wittwer. Dieser machte mit Schreiben vom 28.09.1967 den ebenfalls aus der Schweiz stammenden Erzbischof Bruno Bernard Heim, damals Apostolischer Delegat in Skandinavien, auf dessen Schicksal aufmerksam. Kaplan Wittwer hatte Schubert, einen früheren Bekannten seiner Mutter, 1966 in Timisul besucht, wo der Bischof um Vermittlung bei der Ausreisebemühung in die Schweiz oder nach Deutschland ersucht hatte. Nach erfolgloser Intervention bei einem Schweizer Alt-Bundesrat, kirchlichen Stellen und dem rumänischen Ministerpräsidenten erfolgte Wittwers Kontaktaufnahme zu Mons. Heim. Erzbischof Heim informierte bereits am 09.10.1967 Erzbischof Agostino Casaroli über den Sachverhalt und regte ein Gespräch mit dem rumänischen Botschafter in Kopenhagen oder Helsinki an. Am 31. Oktober bestätigte Casaroli die bischöfliche Identität Schuberts und informierte Heim, die Nuntiatur in Paris sei bereits früher beauftragt worden, sich um eine Intervention des Quay d’Orsay zu bemühen. Da es keine konkreten Ergebnisse gegeben habe, möge Heim als Privatperson an einer Lösung arbeiten. Dieser teilte Wittwer am 26.01.1968 mit, er habe bereits den neuen rumänischen Botschafter angesprochen, der eine Weiterleitung des Anliegens an Bukarest zugesichert habe. Am 02.10.1968 schrieb Erzbischof Heim an Kardinalstaatssekretär Cicognani, die rumänische Regierung habe über Botschafter George Ploesteanu mitteilen lassen, Schubert könne das Land verlassen, wohin er möge. Mit Brief vom 03.02.1969 bestätigt Wittwer gegenüber Erzbischof Heim, dass Bischof Schubert vor einigen Tagen (24. Januar)  in Zürich eingetroffen und mittlerweile nach Deutschland weiter gereist sei. Am 05.02.1969 schrieb Bischof Schubert aus München an Erzbischof Heim und teilte ihm mit, sein Pass sei bereits am 11.07.1968 ausgefertigt worden, er habe ihn aber erst unter Verzicht auf die rumänische Staatsbürgerschaft und nach Verhören durch die Securitate erhalten. In seiner Erwiderung vom 8. Februar bat Heim Mons. Schubert, „keine für Rumänien unangenehmen Interviews zu geben“. In Rom möge er mit Benelli und Casaroli sprechen; er werde sicher auch vom Hl. Vater empfangen werden.

Am 17.02.1969 wurde er von Papst Paul VI. empfangen; bereits am Karfreitag, dem 04.04.1969, verstarb Joseph Schubert in seinem Exil in München. Dort wurde er als bisher zweiter ortsfremder Prälat – neben dem 1959 verstorbenen Prager Weihbischof Johann Remiger – in der Bischofsgruft des Liebfrauendomes beigesetzt.

Brief von Bischof Schubert an Erzbischof Heim
Brief von Erzbischof Heim an Bischof Schubert
Bischof Schubert mit Prälat Hieronymus Menges und Schwester Olga, Heiligabend 1964 in Timisul
Bischof Schubert, Neujahr 1966 am Verbannungsort Kloster Timisul. Das silberne Brustkreuz kam über Prälat Baltheiser um 1985 in den Besitz von Bischof Emil Riti. Seit 1990 befindet es sich in Österreich.
Privataudienz bei St. Paul VI., 17. Februar 1969 im Vatikan
Empfang des Aschekreuzes durch St. Paul VI., 19. Februar 1969 im Vatikan
Bischof Schubert im Jahr seiner Weihe, 1950
Bischof Schubert, Juli 1968 in Timisul
Bischof Schubert mit seinem Bruder Rudolf

Alle, teilweise bisher noch nie veröffentlichten, Fotos stammen aus dem Privatbesitz der Familie des Bischofs und wurden von dessen Großneffen Christoph Schubert, Kornwestheim, freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Die biographischen Daten orientieren sich an Romániai katolikus, erdélyi protestáns és izraelita vallási Archontológia von Erzbischof Jakubínyi. Der hier erstmals in Auszügen publizierte Briefwechsel stammt aus dem Schweizer Nachlass von Erzbischof Heim.

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